
Private Krankenversicherung Kindertarif
Zur Geburt des Kindes entsteht sehr oft für Eltern in der privaten Krankenversicherung die Frage, wie man das Neugeborene krankenversichern kann und soll. Man möchte bei der Wahl der Krankenversicherung neben der bestmöglichen medizinischen Versorgung des Kindes auch meist den günstigsten Kindertarif beziehen.- Unverheiratete Paare:
- Ein bisschen komplexer sieht es bei verheirateten Paaren aus:
Bei unverheirateten Paaren besteht für das leibliche Kind in Abhängigkeit der Krankenversicherungen der Eltern volle Freiheit bei der Wahl der Krankenversicherung für ein Kind. Falls also ein Elternteil gesetzlich und der andere privat Krankenversichert ist, kann das Kind sowohl in der gesetzlichen als auch privaten Krankversicherung versichert werden. Wenn beide Elternteile gesetzlich Krankenversichert sind, so ist das Kind kostenlos in der GKV mitversichert. Mehr dazu lesen Sie auch im Kapitel "Wie ist die Krankenversicherung für ein Kind geregelt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?"
a) Das Kind ist beitragsfrei mitversichert, wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind.
b) Ist ein Elternteil privat versichert, so kann das Kind in einem privaten Krankenversicherung Kindertarif versichert werden oder aber auch beitragspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Falls der privat versicherte Elternteil Arbeitnehmer ist, so bezahlt der Arbeitgeber die anteiligen Kosten am Kindertarif der privaten Krankenversicherung. Dies allerdings nur bis zu den gesetzlich festgelegten monatlichen Höchstgrenzen von ca. 600 Euro zzgl. Pflegeversicherung. Der Zuschuss zum Kindertarif einer privaten Krankenversicherung wird somit nur für privat krankenversicherte Eltern bezahlt. Die weit verbreitende Ansicht, dass ein Kindertarif immer bei der Versicherung des besserverdienenden Elternteiles abgeschlossenen werden muss ist falsch.
Eine detaillierte Übersicht wie Ihr Kind in Abhängigkeit der Situation der Eltern krankenversichert werden muss, finden Sie in unserem Informationskapitel zur Frage "Bei wem kann das Kind krankenversichert werden?".
Muss der Kindertarif bei der privaten Krankenversicherung eines Elternteils abgeschlossen werden?
Nein, der private Krankenversicherung Kindertarif muss nicht zwingend bei der privaten Krankenkasse eines Elternteiles sein. Allerdings hätte dies Vorteile, falls das Kind krank geboren würde. Die private Krankenversicherung der Eltern muss das Kind zum gleichen Tarif versichern, wenn der Elternteil mindestens 3 Monate vor Geburt des Kindes bei der privaten Krankenversicherung versichert war. Man kann das Kind aber auch in einem anderen Private-Krankenversicherung-Kindertarif versichern. Der Nachteil liegt darin, dass bei der Beantragung des Kindertarifs einer anderen privaten Krankenkasse, die Gesundheitsfragen ausgefüllt werden müssen.