PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

KINDERTARIF
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Wie hoch ist der Zuschuss vom Arbeitgeber für eine private Krankenversicherung in 2013?

Der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung ist ein gesetzlicher Pflichtzuschuss für den Arbeitnehmer. Da die PKV versicherten Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, wird der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bis zum Höchstsatz berechnet, der auch in der GKV gezahlt werden müsste.
Der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich über die Beitragsbemessungsgrenze. Diese entspricht dem höchsten Wert, für den der maximale Beitrag zu gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird.
Auch im Jahr 2013 wurde die Beitragsbemessungsgrenze um 2,94 % erhöht. Sie beträgt derzeit monatlich 3937,50 Euro für das Jahr 2013, was einem jährlichen Verdienst von 47.250 Euro entspricht. Über den Prozentsatz in der GKV von (15,5% verteilt auf Arbeitgeber 7,3% und Arbeitnehmer 8,2%) errechnet sich ein maximaler Beitrag von 610,31 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss liegt bei 7,3% der Beitragsbemessungsgrenze (3937,50 Euro), was zu einem maximalem Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 287,44 Euro pro Monat im Jahr 2013 führt.
Falls es zu einer längeren Krankheit kommt, die über die sechswöchige Pflicht zur Lohnfortzahlung hinausgeht, muss der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung mehr zu zahlen. Bei größeren Arbeitgebern kann es aber durchaus Regelungen geben, dass der Arbeitgeber auch längere Krankheitsphasen finanziell unterstützt. Dieses muss bei der Höhe des Krankentagegeldes mit einbezogen werden.
Zusätzlich kommt noch der Anteil für die Pflegepflichtversicherung hinzu. Zum 01.01.2013 wurde eine Anpassung bei der Pflegepflichtversicherung durchgeführt. Im Jahr 2013 sind es somit 2,05% + 0,25% von der Beitragsbemessungsgrenze bei kinderlosen. Dies führt zu einem maximalen Anteil von 50,20 Euro (40,36 Euro + 9,84 Euro (kinderlose)) für den kinderlosen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber bezahlt die Hälfte der 2,05%, welches einen Anteil von 40,36 Euro ausmacht. Der Maximalbeitrag für die Pflegepflichtversicherung liegt somit bei (2 x 40,36 EURO + 9,84 EURO) 90,56 EURO.
Der Maximalbeitrag für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung liegt im Jahr 2013 bei 700,87 EURO, wobei der Arbeitgeberzuschuss maximal 327,80 Euro für die private Krankenversicherung und die private Pflegeversicherung beträgt.
Der maximale Anteil für die private Krankenversicherung alleine liegt im Jahr 2013 bei 287,44 EURO.

Vergleich Krankenenzusatzversicherung PKV Kinder