PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

KINDERTARIF
ALLES ZUM KINDERTARIF DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage der Online-Prämie für einen erfolgreichen Versicherungvertragsabschluss über unser Unternehmen.
1. Allgemeines
Die Online-Prämie wird an den Versicherungsnehmer oder den Tippgeber nach erfolgreichem Vertragsabschluss einer privaten Krankenversicherung ausbezahlt. Der Tippgeber führt der Comverso GmbH Kontaktdaten potentieller Versicherungsnehmer zu. Der Tippgeber darf hierbei nicht selbst als Versicherungsvermittler im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) tätig werden. Die Namhaftmachung beschränkt sich hierbei nur auf die Übermittlung von Kontaktdaten potentieller Kunden, die damit einverstanden sind und einen Abschlußwillen geäußert haben.
2. Grundlage und Zahlung der Online-Abschlussprämie
Für private Krankenversicherungsverträge, die erfolgreich über uns abgeschlossen wurden, zahlen wir eine Online-Abschlussprämie in Höhe von 150,- Euro. Die Vergütung wird nach Eingang der Provision durch die Versicherungsgesellschaft innerhalb der ersten Woche des Folgemonats ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt hierbei per Überweisung auf das im Anschreiben angegebene Bankkonto.
3. Verpflichtungen des Prämienempfängers
Für die Versteuerung der empfangenen Online-Abschlussprämie, die Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher, gewerberechtlicher sowie sonstiger gesetzlicher Pflichten ist der Empfänger selbst verantwortlich. Soweit der Prämienempfänger selbstständiger Unternehmer wird oder ist, sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (z.B. Anmeldung des Gewerbes, Abführen von Steuern) von ihm in eigener Verantwortung zu erfüllen.
4. Gerichtsstand
Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, wenn auch der Tippgeber Kaufmann ist oder seinen allgemeinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt.
5. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht berühren. An die Stelle der nichtigen Vertragsteile soll eine zumutbare Regelung treten, die den Intentionen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch bei einem Verzicht auf die Schriftformerfordernis.