PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

KINDERTARIF
ALLES ZUM KINDERTARIF DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG
krankenversicherung Kind bei unverheirateten Eltern

Wie ist die Krankenversicherung für ein Kind geregelt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, gibt es eine Besonderheit bei der Krankenversicherung für Ihr Kind zu beachten. In diesem Fall hat das leibliche Kind die Möglichkeit, bei einem von beiden Eltern mitversichert zu werden. Es besteht somit eine Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für das Kind. In diesem Fall stehen sich unverheiratete besser als verheiratete Eltern.
Das gilt sowohl für die PKV, wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung versichert ist, als auch für die GKV, wenn der andere Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, kann das Kind sowohl beim Vater oder aber der Mutter versichert werden.
Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung wird das Kind in der PKV versichert. Am besten bei dem Elternteil, der einen Arbeitgeberzuschuss zur Kinderversicherung erhält.