PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

KINDERTARIF
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Kann eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung als Versicherungszeit für die Kindernachversicherung angerechnet werden?

Durch den Erwerb einer Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung sichern Sie sich ein verbindliches Versprechen zur Aufnahme in die private Krankenversicherung. Hierdurch wird also der später abgesicherte Versicherungsschutz der Kindernachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erworben.
Bei der Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung ist es eine Voraussetzung, dass ein Elternteil mindestens drei Monate vor der Geburt des Kindes in der privaten Krankenversicherung beim selben Versicherer versichert war.
Dieses muss bei folgenden Punkten berücksichtigt werden:
  • Kindernachversicherung bei einer Frühgeburt
  • Kindernachversicherung bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung
Im Falle einer Frühgeburt muss der neue Versicherer das Kind nicht aufnehmen, wenn die 3 Monate noch nicht erreicht sind, zumindest nicht ohne Gesundheitsprüfung. Das Risiko einer Frühgeburt ist immer gegeben. Deshalb muss der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum von drei Monaten dieses ins Kalkül ziehen, zumal der Anteil von Frühgeburten zwischen 5% und 8 % liegt. In einem solchen Fall hilft eine Anwartschaft für die Kindernachversicherung, wenn man sie rechtzeitig, also mindestens 3 Monate vor der Frühgeburt vereinbart hat.
Tipp:
Wenn Sie unbedingt vor einem Geburtstermin die private Krankenkasse wechseln wollen, vereinbaren Sie mit der neuen privaten Krankenkasse eine ausreichende Anwartschaft, damit das Kind im Falle einer Frühgeburt auch ohne Gesundheitsprüfung sofort über die Kindernachversicherung aufgenommen werden kann.