PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

KINDERTARIF
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Leistungen für Kinder in der privaten Krankenversicherung

Eine kostenfreie Mitversicherung für Kinder gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht. Jede Person ist nur durch eine eigene Versicherungspolice versichert, die einen Beitrag nach sich zieht. Grundsätzlich sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung auch für Kinder über Tarife bzw. Tarifbausteine wählbar. Von einer Grundversorgung bis zum Chefarzt mit Einzelzimmer ist alles wählbar, wobei bei der privaten Krankenversicherung für Kinder eine Behandlung im Ein- bzw. Zweibettzimmer nicht unbedingt einen Vorteil hat, da Kinder auf einer Kinderstation behandelt werden, die in der Regel gleiche Unterbringungsstandards hat.
Empfehlenswert ist es bei einer privaten Krankenversicherung für Kinder auf eine geringe Selbstbeteiligung zu achten. Es gibt auch einzelne Tarife bei Krankenversicherern, z.B. AXA EL Bonus, die für Kinder die Selbstbeteiligung auf 50% reduzieren. Durch die vielen routinemäßigen Untersuchungen und die Impfungen sind die Besuche beim Kinderarzt und damit auch die Kosten relativ hoch.
Weiterhin ist es sinnvoll, dass der Tarif des Kindes in der privaten Krankenversicherung bis zum Höchstsatz der GOÄ (Gebührenordnung) bezahlt. Durch die bessere Bezahlung des Arztes bekommt das Kind auch einen besseren Service und hat keine Wartezeiten, da es Privatpatient ist. Gerade im Krankheitsfall ist Schnelligkeit und Zugang zu dem Arzt seines Vertrauens ein absolut wichtiger Faktor.
Die Leistungen bei der Erstattung für Kieferorthopädie sollten einen sehr hohen Prozentsatz haben. Einige Tarife bieten speziell für Kinder eine sehr hohe Erstattungsquote (>90%) an und das bereits in den Basistarifen der privaten Krankenversicherung. Ferner ist es sinnvoll nochmal zu prüfen, ob auch Kieferorthopädischen Behandlungen bei kleineren Fehlstellungen (KIG unter 3) korrigiert werden. Hier lohnt sich auch ein Blick auf das genetische Erbgut der Eltern und Großeltern, um das Risiko für kieferorthopädische Behandlungen abschätzen zu können.
Eine Kostenübernahme bei der Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus im Zimmer des Kindes ist auch eine Leistung, die in einem guten Kindertarif der privaten Krankenversicherung enthalten sein sollte. Besonders bei Kleinkindern ist es wichtig, da die Nähe zu den Eltern als Bezugspunkt für Sicherheit und Betreuung, ein wichtiger Faktor bei einer medizinischen Behandlung ist. Dieses wird als "Roaming-in" bezeichnet. Notfalls können Sie im Zimmer des Kindes mitübernachten. Falls diese Leistung in einem Grundversorgungstarif der privaten Krankenversicherung nicht enthalten ist, kann man Alternativ auch ein Krankenhaustagegeld abschließen, mit dem dann die entstandenen Kosten bezahlt werden.
Tipp:
Als Privatpatient haben Sie freie Arzt- und Krankenhauswahl. Suchen Sie sich den besten Kinderarzt für Ihr Kind aus, der Sie als Privatpatient wertschätzt und bei dem Sie nicht nur bestens behandelt werden, sondern der Ihnen auch mal außerhalb der Sprechstunden mit einem Rat oder einer Behandlung hilft. Gerade Kinder bauen auch zu Kinderärzten eine Beziehung auf und ein permanenter Wechsel ist nicht förderlich.
Im Falle einer notwendigen Operation oder stationären Behandlung, ziehen Sie sich den Rat Ihres Kinderarztes ein, welches Krankenhaus er empfiehlt. Gehen Sie mit Ihrem Kind in ein spezialisiertes Krankenhaus bzw. eine Kinderklinik, auch wenn diese weiter weg ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie aber auch als Privatpatient in der Regel nicht aus allen Krankenhäusern wählen können, da in der Regel Krankenhäuser mit angeschlossenen Kur- und Sanatoriums Behandlungen ausgeschlossen sind.