PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

KINDERTARIF
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Bei wem soll sich ein Kind krankenversichern

Bei wem kann das Kind krankenversichert werden?

Wo kann ich mein Kind krankenversichern, wo muss ich mein Kind krankenversichern?
Um diese Frage hinreichend zu erörtern muss man verschiedene Ausgangssituationen bei den Eltern berücksichtigen. Die verschiedenen Fälle sind abhängig vom regelmäßigen Einkommen und ob das Einkommen ober- und unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie beträgt 52.200 € im Jahr 2013. Das sind monatlich 4350 €. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern oder muss freiwillig in der GKV bleiben. Das setzt voraus, dass das Einkommen im Vorjahr auch über der Vorjahresarbeitsentgeltgrenze lag.
Arbeitnehmer, die im Vorjahr 2012 bereits von der Versicherungspflicht befreit waren, haben eine geringere Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2013, die bei 47250 € liegt. Das sind monatlich 3937,50 €.
Eine Voraussetzung für eine kostenfreie Krankenversicherung in der GKV ist, dass das Kind nicht über eigene Einnahmen verfügt. Die Grenze der erlaubten Einkünfte liegt bei maximal 365 Euro. Ausnahme: Bei einem angemeldeten Minijob kann ein Kind auch bis zu 400 Euro verdienen, ohne die kostenfreie Krankenversicherung zu verlieren.
Fall Situation der Eltern Kind ist krankenversichert in der
1 Ein Elternteil arbeitet als Angestellter und verdient weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der andere Elternteil ist nicht berufstätig sondern über den andern Elternteil familienversichert in der GKV GKV
2 Beide Eltern sind angestellt beschäftigt und verdienen beide weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze GKV
3 Ein Elternteil in der GKV, der andere in der PKV mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze GKV
4 Ein Elternteil ist in der Privaten Krankenversicherung und verdient oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, der andere Elternteil ist in der GKV pflichtversichert PKV
5 Beide Eltern sind in der PKV versichert PKV
6 Ein Elternteil in der PKV als Beamter (beihilfeberechtigt) PKV (80% Beihilfe)
7 Ein Elternteil GKV freiwillig versichert und einem Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, der andere Elternteil in der PKV mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze PKV oder freiwillig GKV