PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

KINDERTARIF
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Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV für ein Kind?

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist im Jahr 2013 begrenzt auf maximal 287,44 Euro. In diesem Betrag ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV für ein Kind schon enthalten. Der Höchstbeitrag zur PKV beträgt 574,88 Euro und wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Beispiel 1: Arbeitgeberzuschuss zur PKV mit einem Kind
Der Arbeitnehmer hat eine PKV die ihn 300 Euro pro Monat kostet und das Kind zahlt im selben Tarif monatlich 120 €. In der Summe sind das 420 Euro. Damit liegt der Arbeitgeberzuschuss bei 50% des PKV Vertrages vom Arbeitnehmer (150 Euro) und auch 50% des PKV Vertrags vom Kind (60 Euro). In der Summe liegt der Arbeitgeberzuschuss also bei 210 Euro pro Monat.
Beispiel 2: Arbeitgeberzuschuss zur PKV mit zwei Kindern
Hätte der Arbeitnehmer zwei Kinder verbleibt sein Arbeitgeberzuschuss bei 150 Euro für den Arbeitnehmer plus 120 (2x 60 Euro) für die zwei Kinder. In der Summe sind das 270 Euro. Der Betrag liegt somit unter dem Höchstbetrag von 287,44 EURO und damit wird ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 270 Euro gezahlt.
Beispiel 3: Arbeitgeberzuschuss mit drei Kindern in der PKV
Bei drei Kindern wird der maximale Arbeitgeberzuschuss überschritten. Die zu zahlenden Versicherungsbeiträge belaufen sich auf 300 € für den Arbeitnehmer und 360 € für alle drei Kinder. In der Summe sind das dann 660 Euro. Der Höchstwert des Arbeitgeberzuschusses für die Kinder und den Arbeitnehmer liegt im Jahr 2013 bei 287,44 EURO. Damit muss der Arbeitnehmer die Differenz zur Gesamtprämie von 372,56 EURO zahlen.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen Zuschuss für ein freiwillig versichertes Kind in der GKV zu bezahlen. Das bedeutet, der gesamte Beitrag und die vollständige Pflegepflichtversicherung muss eventuell zu 100% durch die Eltern bezahlt werden.
TIPP 1:
Wenn Sie den Maximalzuschuss des Arbeitgebers für die Pflegepflichtversicherung noch nicht erreicht haben, macht es Sinn für die Kinder eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese ist sehr günstig abzuschließen und schützt die Eltern finanziell, falls es aufgrund schwerer Krankheiten oder Unfälle zur Pflege des Kindes kommt.
TIPP 2:
Als Angestellter in der PKV mit Kind bzw. Kindern macht es Sinn, die Selbstbeteiligung für die Kinder im Kindertarif sehr gering zu halten, da dieses vom Netto bezahlt werden muss. Prüfen Sie ob es bessere Kindertarife zu günstigeren Konditionen gibt. Achten Sie bei den PKV-Kindertarifen als PKV-Angestellter z.B. auf eine geringe Selbstbeteiligung, Roaming-In und einen hohen Zuschuss für Kieferorthopädie.